VDP
Der Traubenadler auf der Weinflasche steht für beste Weine aus deutschem Weinbau. Mitglied im VDP zu sein, bedeutet zur absolute Spitze der Weinproduzenten in Deutschland zu gehören.
Das Augenmerk des Verbandes liegt auf der Pflege der jahrhundertealten Weinkultur und Weingeschichte in Deutschland sowie in der Unterstützung eines umweltverträglichen Weinanbaus. 200 Winzerpersönlichkeiten vertreten die Prädikatsweingüter des VDP.
Die Klassifikation der VDP-Weine wurde Anfang 2012 geändert und stellt sich ab dem Jahrgang 2012 folgt dar: Zukünftig wird es eine Einteilung der Herkünfte im VDP in vier, statt bisher drei Stufen geben.
Die oberste Stufe wird die „Große Lage“ sein, die damit die „Erste Lage“ als Spitzenbezeichnung ablöst. Damit wird die Widersprüchlichkeit von Erster Lage und Großes Gewächs aufgehoben und die Gleichrangigkeit der fruchtsüßen Weine aus den Spitzenlagen. Eine Aufwertung ist darin aber nicht zu sehen. Damit ist dafür gesorgt, dass zukünftig Große Gewächse aus Großen Lagen kommen.
Die „Erste Lage“ wird somit die zweithöchste Klassifikation, wie sie aber vergeben wird, können die Weinbauregionen in Eigenregie festlegen.
„Ortsweine“ sind die nächste Stufe, die Wein aus einer klar ausgeschriebenen Lage bzw. einem Weinberg stammen. Der Ertrag ist hierbei auf 60 Hektoliter pro Hektar limitiert.
Die Einstiegsstufe stellen schließlich die Gutsweine dar, die aus mind. 80% vom VDP empfohlenen traditionellen und gebietstypischen Rebsorten bestehen müssen. Der Ertrag ist hierbei auf 75 Hektoliter pro Hektar beschränkt.
Bis einschließlich Jahrgang 2011 gilt:
Erste Lage:
Aus den besten Weinbergen Deutschlands kamen die trockenen Grossen Gewächse, die im Rheingau auch als Erste Gewächse bezeichnet wurden, sowie die fruchtsüßen Prädikatsweine
Diese erstklassigen Terroirs sind in Parzellen unterteilt und bestimmten Rebsorten und Geschmacksprofilen zugeordnet. Der Ertrag ist auf max. 50 hl/ha beschränkt und die Lese erfolgt per Hand und ist höchst selektiv. Das Mostgewicht der geernteten Trauben beträgt mindestens Spätlesequalität.
Vorgeschriebener Vermarktungszeitpunkt: fruchtsüße Prädikatsweine ab 1. Mai des Folgejahres, Grosse Gewächse ab 1. September des Folgejahres, Rotweine ein Jahr später
Klassifizierte Lagen bzw. Ortsweine:
Bezeichnung für die Weine aus traditionellen und hochwertigen Weinbergen.
Aus der Menge der weingesetzlichen Lagen wurde eine Auswahl charakterstarker, traditioneller Weinberge mit dieser Klassifikation versehen. Es gibt hierbei keine Einschränkung bei den Geschmacksprofilen und der Ertrag darf höchstens 60 hl/ha betragen. Regional sind die Rebsorten und Mostgewichte entsprechend festgelegt.
Die Einstiegsstufe stellen schließlich die Gutsweine dar, die aus mind. 80% vom VDP empfohlenen traditionellen und gebietstypischen Rebsorten bestehen müssen. Der Ertrag ist hierbei auf 75 Hektoliter pro Hektar beschränkt.
Nähere Informationen zur Klassifikation der Weine finden Sie unter: http://www.vdp.de/de/klassifikation/