Südsteiermark
Die Südsteiermark bildet mit etwa 2.500 ha eines der drei Weinbaugebiete der Steiermark. Sie wird umgeben von der Weststeiermark und dem Vulkanland Steiermark. Allen drei Regionen wurde im Herbst 2018 der DAC-Status zugesprochen, womit sie nun zu den Weinbaugebieten Österreichs mit geschützter Herkunftsbezeichnung gehören. In der Südsteiermark sind eine ganze Vielfalt an vorrangig weißen Rebsorten zu Hause, die in der ganzen Welt geschätzt werden: darunter Sauvignon Blanc, Welschriesling, Traminer und Morillon (eine Chardonnay-Variante).
Klimatische Einflüsse und geografische Besonderheiten
Die oftmals sehr steilen Hänge machen eine Bearbeitung der Weinberge fast nur per Hand möglich. Die zahlreichen Hügel, die pittoresk aneinandergereiht und von Weinstraßen durchzogen sind, werden bestimmt durch illyrisches Klima – einer gemäßigten Melange aus alpinem Klima (weiter nördlich) und mediterranem Klima (weiter südlich). Diese klimatische Gemengelage bringt sonnen- und niederschlagsintensive Sommermonate hervor und hat keine akuten Tag-Nacht-Schwankungen oder Jahreszeitenübergänge, sodass ein feuchtwarmer Wachstumsraum für die zahlreichen Rebsorten geschaffen ist. In Kombination mit der vielgestaltigen Bodenlandschaft, die aus alten Sedimenten von Sand, Schlier, Schotter, Schiefer, Kalk und Mergel besteht, resultieren aromatische Weine mit ausgeprägter Finesse.
Südsteiermark DAC
Südsteirische Weine können über den allgemeinen Qualitätsstatus „Steiermark“ hinaus seit Weinjahrgang 2018 auch den gebietstypischen Status „Südsteiermark DAC“ erlangen, wenn sie folgende Kriterien berücksichtigen: Sie müssen im „politischen Bezirk Leibnitz ohne die Gemeindegebiete links der Mur“ handgeerntet worden sein und dürfen nur aus den folgenden Rebsorten oder Cuvées daraus bestehen: Welschriesling, Weißburgunder, Morillon, Grauburgunder, Riesling, Gelber Muskateller, Sauvignon Blanc, Traminer.
Zudem gibt drei Stufen, die als „Südsteiermark DAC“-Wein infrage kommen: neben den oben genannten Anforderungen für Gebietswein, wären das der Ortswein und der Riedenwein. Der Ortswein trägt neben der Bezeichnung „Südsteiermark DAC“ auch eine ortsübergreifende Weinbaugemeinde im Namen und muss innerhalb dieser geerntet worden sein. Jede Weinbaugemeinde hat dafür zugelassene Leitsorten und darf auch Verschnitte mit Trauben aus angrenzenden südsteirischen Gemeinden ansetzen, solang diese einen Verschnittanteil von 15 % nicht überschreiten. Folgende Ortsgemeinden sind definiert:
Kitzeck-Sausal (Sauvignon Blanc, Riesling) Eichberg (Sauvignon Blanc, Gelber Muskateller) Leutschach (Sauvignon Blanc, Gelber Muskateller) Gamlitz (Sauvignon Blanc, Gelber Muskateller) Ehrenhausen (Sauvignon Blanc, Morillon)Ein Riedenwein schließlich darf eine herkunftsbezogene Lage (Riede) im Namen tragen, wenn er über die Gebietsweinkriterien hinaus auch über eine im Weinbaukataster „mit Angabe der dazugehörigen Flächenbasis für die jeweilige Rebsorte“ eingetragene Riede verfügt. Auch hier sind Verschnitte aus angrenzenden Gemeinden mit bis zu 15 % zulässig. Zudem gibt es noch weitere Besonderheiten, die für Winzer in jeder Kategorie zu beachten sind – etwa die Flaschenetikettierung und das Inverkehrbringen betreffend. Unter anderem ist die Angabe des Erntejahres verbindlich und der Restzuckergehalt darf 4 g/l nicht überschreiten.