Spätlese
Spätlese ist ein Prädikat für Qualitätsweine, weshalb man Spätlesen auch als Prädikatsweine bezeichnet. Die Spätlese stellt dabei die zweite Stufe auf der Qualitätsleiter dar, an deren Anfang die Kabinett-Weine stehen.
Erstmals verwendet wurde der Name 1775 im Rheingau. Damals musste man sich die Lesegenehmigung noch vom Fürstbischof einholen, doch verspätete sich der Bote mit der Lesefreigabe. Unterdessen waren die Trauben von Botrytis befallen wurden und man hielt die Ernte für verloren. Aus blankem Trotz wurden sie schließlich gekeltert und im kommenden Frühjahr erwartete die Mönche eine sehr angenehme Überraschung.
Seitdem galt Spätlese als Name für besonders hochwertige Weine, auch wenn deren Trauben nicht zwangsläufig von Edelfäule befallen sein müssen.
Heute ist die Spätlese kein Produkt des Zufalls, sondern ein genau geplantes Weinwunderwerk. Gelesen werden darf erst nach der allgemeinen Lese am sogenannten Spätlesetermin, den die jeweilige Gemeinde festsetzt. Außerdem gelten für Spätlesen höhere Mindestmostgewichte von 85° bis 95° Oechsle. Da außerdem Chaptalisation per se für Prädikatsweine verboten ist, wird der Alkohol einer Spätlese ausschließlich aus dem traubeneigenen Zucker erzeugt.
Im Regelfall werden Spätlesen fruchtsüß ausgebaut, was sich in niedrigen Alkoholgehalten und üppiger Aromatik widerspiegelt. Trockene Spätlese müssen hingegen mit dem Zusatz „trocken“ gekennzeichnet werden.
Die Königsklasse trockener deutscher Weine, die Großen Gewächse, müssen ebenfalls mindestens Spätlesequalität beweisen und dürfen seit dem Jahrgang 2012 nur noch aus Großen Lagen des VDP erzeugt werden.
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