Restzucker
Der Restzucker, auch Restsüße genannt, bezeichnet die Menge an Zucker im Wein, die durch ein natürliches Ende der Gärung oder durch ein gezieltes Abstoppen (entweder durch Kühlung oder durch Zusatz von Schwefel oder Alkohol) erhalten bleibt.
Der Restzucker besteht zum großen Teil aus Fructose (Fruchtzucker), weil die Glucose (Traubenzucker) schneller in Alkohol und Kohlendioxyd umgewandelt wird sowie auch aus nicht vergärbaren Zuckerarten.
Bei optimalen Gärbedingungen kann ein Wein bis auf einen Restzuckergehalt von minimal 0,7 g/l vergären. Der Restzucker-Gehalt bzw. Süßegrad wird meist auf dem Etikett angegeben, wobei die entsprechende Menge weingesetzlich geregelt ist: trocken, halbtrocken, halbsüß und süß.