Mittelburgenland
Das Mittelburgenland ist ein österreichisches Weinbaugebiet, das in der Qualitäts-Weinbauregion Burgenland liegt. Seit Weinjahrgang 2005 verfügt das Mittelburgenland über einen eigenen DAC-Status für herkunftsgeschützte Weine, der über die allgemeinen Qualitätskriterien hinaus regionalspezifische Besonderheiten festlegt. Das Mittelburgenland liegt zwischen Niederösterreich (im Westen) und Ungarn (im Osten) sowie Eisenberg (im Süden) und dem Neusiedler See (im Norden). Verwaltungstechnisch entspricht das Gebiet dem Bezirk Oberpullendorf. Auf etwas über 2.000 Hektar werden fast ausnahmslos rote Reben kultiviert, darunter vor allem Blaufränkisch, Zweigelt, Merlot und Cabernet Sauvignon. Der Anbau erfolgt durch ca. 120 kleinere Weingüter und ein paar Genossenschaften auf von Wäldern umstandenen Hügeln.
Klima und Bodenvielfalt
Eine klimatische Besonderheit des Mittelburenlands ist die ‚Umzingelung‘ durch drei Gebirge: 1. die Bucklige Welt (westlich), 2. das Günser Gebirge (südlich) und 3. das Ödenburger Gebirge (nördlich). Diese bergigen Riesen schützen das Gebiet vor kühlen Windzügen, sodass das pannonische Klima – eine Art mildere Variante des kontinentalen Klimas – von Osten her wärmenden Einfluss nehmen kann. Zudem wirkt der Neusiedlersee temperaturregulierend. Kein Wunder, dass Blaufränkisch & Co. hier einen ausgeprägten Reifegrad erlangen können, wobei die Böden ihr Übriges zum Profil der Weine beitragen. Diese sind vorherrschend sandig-lehmig und zeichnen sich durch eine hohe Wasserkapazität aus. Somit entstehen Weine mit typischer Würze und gleichzeitig prägnanter Fruchtigkeit.
Mittelburgenland DAC
Die über diese Spezifikationen hinausgehende DAC-Regulierung sieht drei Kategorien vor: 1. „Mittelburgenland DAC“, 2. „Mittelburgenland DAC (- Riede)“, 3. „Mittelburgenland DAC Reserve“. Allen Kategorien gemein ist die einzig zulässige Rebsorte Blaufränkisch, welche in der Region geerntet worden sein muss. Eine geringe Verschnitt-Toleranz ist jedoch zulässig. Alle Weine müssen einen Äpfelsäuregehalt von maximal 0,5 Gramm pro Liter und einen Restzuckergehalt von maximal 2,5 Gramm pro Liter aufweisen. Zwingend kenntlich zu machen ist zudem stets das Erntejahr. Außerdem darf der Vertrieb nur in Glasflaschen erfolgen, die eine Kapsel mit einer vom Weinkomitee Burgenland vorgeschriebenen Optik aufweisen. Die Flaschen dürfen zwar prinzipiell beliebige Füllmengen haben, nicht jedoch 1,0 und 2,0 Liter.
Das Geschmacksprofil muss bei allen drei Kategorien jeweils „sortentypisch, fruchtig, würzig“ sein. Ein Riedenwein muss darüber hinaus auch „kräftig“ sein und darf einen „leichte[n]“ Holzton aufweisen, welcher bei einer Reserve sogar in „merkbarer“ Ausprägung verbindlich ist. Der Ausbau des ‚Standard‘-Weins hingegen erfolgt regulär in Stahltanks. Wenn der Ausbau dort mal „im traditionellen großen Eichenfass“ erfolgen sollte, ist darauf zu achten, dass der Holzton nicht dominiert. Barriques sind jedoch in dieser Kategorie nicht zulässig. Eine weitere Regulierung schreibt den Alkoholgehalt der drei Kategorien vor. Dieser beträgt für DAC-Weine (Standard) 12,5 oder 13,0 %, für DAC-Riedenweine 13,0 oder 13,5 % und für DAC-Reserveweine mindestens 13,0 %.