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Großes Gewächs

Vom Verband deutscher Prädikats- und Qualitätsweingüter (VDP) eingeführte Qualitätsbezeichnung für Weine aus besonders hochwertiger Lage. Die Bezeichnung darf nur von VDP-Mitgliedern verwendet werden.

Die Klassifikation der VDP-Weine wurde Anfang 2012 geändert und stellt sich ab dem Jahrgang 2012 wie folgt dar: Zukünftig wird es eine Einteilung der Weine im VDP in vier, statt wie bisher drei Stufen geben.

Die oberste Stufe ist ab Jahrgang 2012 die Große Lage, die damit die Erste Lage als Spitzenbezeichnung ablöst. Damit wird die Widersprüchlichkeit von Erster Lage und Großes Gewächs aufgehoben und die Gleichrangigkeit der fruchtsüßen Weine aus den Spitzenlagen betont. Eine Aufwertung ist darin aber nicht zu sehen. Damit ist dafür gesorgt, dass zukünftig Große Gewächse aus Großen Lagen kommen.

Die Erste Lage wird somit die zweithöchste Klassifikation, wie sie aber vergeben wird, können die Weinbauregionen in Eigenregie festlegen.

Ortsweine bilden die nächste Stufe, die Wein definiert, der aus einer klar ausgeschriebenen Lage bzw. einem Weinberg stammt. Der Ertrag ist hierbei auf 60 Hektoliter pro Hektar limitiert.

Die Einstiegsstufe stellen schließlich die Gutsweine dar, die aus mind. 80% vom VDP empfohlenen traditionellen und gebietstypischen Rebsorten bestehen müssen. Der Ertrag ist hierbei auf 75 Hektoliter pro Hektar beschränkt.

Bis einschließlich Jahrgang 2011 gilt:

Erste Lage:

Aus den besten Weinbergen Deutschlands kommen die trockenen Grossen Gewächse, die im Rheingau auch als Erste Gewächse bezeichnet werden, sowie die fruchtsüßen Prädikatsweine.Diese erstklassigen Terroirs sind in Parzellen unterteilt und bestimmten Rebsorten und Geschmacksprofilen zugeordnet. Der Ertrag ist auf max. 50 hl/ha beschränkt und die Lese erfolgt per Hand und ist höchst selektiv. Das Mostgewicht der geernteten Trauben beträgt mindestens Spätlesequalität.Vorgeschriebener Vermarktungszeitpunkt: fruchtsüße Prädikatsweine ab 1. Mai des Folgejahres, Grosse Gewächse ab 1. September des Folgejahres, Rotweine ein Jahr später.

Die Geschichte:

Warum eine Erste Lage – Klassifikation?

Ausgangslage

Deutschland hat eine lange und erfolgreiche Weinbautradition. Das Weingesetz von 1971 eröffnete jedoch drei Problemfelder, die es den Weinliebhabern im Laufe der Jahre schwer machten, aus einem vielfältigen und unübersichtlichen Angebot, die besten deutschen Weine zu identifizieren.

1. Lagennamen hatten ihre Wertigkeit verloren.

1971 wurden alle Weinbergsflächen in Deutschland als Qualitätsflächen definiert.Zudem wurden Tausende von Lagen zusammengefasst (von ca. 30.000 auf 2.658), wobei der  jeweils bekanntere Lagenname für die zusammengelegten Flächen verwendet wurde. Rücksicht auf unterschiedliche Qualitäten der Lagenteile wurde dabei nicht genommen.Hinzu kam, dass Großlagen geschaffen wurden, deren Bezeichnungen mit Einzellagennamen verwechselbar waren, und die oft über mehrere Ortschaften hinweg zahlreiche Lagen zusammenfassen. Für den Kunden war damit auf dem Etikett der Unterschied zu einer individuellen Einzellage mit eigenem Terroircharakter nicht mehr erkennbar.

2. Die traditionellen Qualitätsbezeichnungen hatten ihre Aussage verloren.

Die Bezeichnung „naturrein“ wurde abgeschafft.2.  Die Kategorie Qualitätswein mit der Möglichkeit der Chaptalisation wurde  eingeführt.3.  Die Weinmengen, die unter Prädikatsbezeichnungen vermarket werden konnten,  wurden inflationiert, weil nur der Zuckergehalt im Traubensaft über die  Qualitätseinstufung entschied.4.  Der hochwertige traditionelle Begriff Cabinett wurde für die Eingansstufe der  Prädikatsweine verwendet (Kabinett).3. Die Qualitätsbegriffe wurden nicht mit Geschmackstypizitäten verknüpft.1.  Neue technische Möglichkeiten in der Weinbereitung begünstigten die Erzeugung  restsüßer Weine (z.B. durch Süßreserve), die vormals nur „natürlich“ entstanden.2.  Hochwertige, trockene Weine gab es kaum noch.3.  Die traditionellen Begriffe wie Spätlese etc. wurde für eine Vielzahl von  Geschmacksrichtungen verwendet.Kernpunkte der Beschlüsse der VDP-Mitgliederversammlung 2006 (Zielvision, die in allen Regionen bis spätestens 2015 umgesetzt sein muss.)„VDP ERSTE LAGE“ heißt der einheitliche Oberbegriff in allen Anbaugebieten für alle Weine der obersten Kategorie: Das Logo „Eins Mit Traube“ kennzeichnet diese eine auf dem Etikett und /oder auf der Flasche (eingeprägt).Dieses Zeichen symbolisiert die Herkunft aus einer der besten Lagen Deutschlands.Alle Weine, die als VDP ERSTE LAGE bezeichnet werden, werden nach gleichen terroir-orientierten, strengen Kriterien vinifiziert.Diese Erzeugungskriterien garantieren eine herausragende Weinqualität.Die trockenen VDP ERSTE LAGE Weine werden als Großes Gewächs bezeichnet.Ab Jahrgang 2006 sind diese Weine gesetzlich trocken, das heißt max. 9g/ltr. Restzucker.Die fruchtsüßen VDP ERSTE LAGE Weine werden mit den Prädikaten im traditionellen Sinne gekennzeichnet, z.B. Spätlesen, Auslesen bis hin zur Trockenbeerenauslese. Jede Region definiert für jeden einzelnen Weinberg, welche Geschmackstypen – ggf. auch mehrere – das Terroir optimal interpretieren.Die Geschmacksprofile der VDP ERSTE LAGE Weine sind auf dem Etikett deutlich erkennbar.In Zukunft wird es Lagen geben, die als ERSTE LAGE klassifiziert sind und Lagen die sozusagen als „Zweite Lage“ klassifiziert sind. Folglich tauchen Lagennamen nur noch in der einen oder anderen Klassifikationsstufe auf.ERSTE LAGEN sind einzigartig.Quelle: Deutschwein Classics

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