Gemischter Satz
Von gemischtem Satz spricht man, wenn in einem Weinberg verschiedene Rebsorten direkt nebeneinander angebaut werden. Diese werden dann zusammen gelesen, gekeltert und ausgebaut, d.h., aus verschiedenen Rebsorten wird ein Wein. Im Gegensatz zu einer Cuvée, die erst nach der Gärung aus Einzelweinen zusammengestellt wird, durchwandern die Trauben beim gemischten Satz vom Austrieb bis zur Flaschenfüllung den gesamten Entstehungsprozess gemeinsam. Gemischte Sätze wurden vor allem früher gepflanzt, um durch die unterschiedliche Resistenz und die divergierenden Reifezeitpunkte der Reben schwankende Wetterbedingungen auszugleichen und somit zu garantieren, dass man immer etwas ernten kann. Heutzutage gilt diese Art der Pflanzung als weitgehend überholt, wobei hin und wieder auch heute noch interessante Weine daraus entstehen können.
Die frühere Notwendigkeit des anbaulichen ‚Mischens‘ wich mit den Jahren also dem damit verbundenen Vorteil geschmacklicher Vielschichtigkeit, die besonders seit den 2000ern wieder an einiger Popularität gewonnen hat. Besonders im Wiener Raum weiß man den regionalen Variantenreichtum zu schätzen: So herrschen beispielweise am Bisamberg Burgundereben vor, während um Ottakring der Grüne Veltliner sowie Riesling prägend ist, wohingegen im südlichen Teil eher rote und kräftigere Ausprägungen überwiegen. Ein Beispiel dieser Trendrichtung ist die 2008 durch Slow Food erfolgte Auszeichnung des Gemischten Satz mit dem „Presidio“-Siegel, womit traditionell hergestellte Spezialitäten gewürdigt werden. Die genaue Bezeichnung „Gemischter Satz“ haben sich 2009 die Österreicher folgerichtig gesichert, aber auch in anderen Ländern finden sich solche Weine oft mit anderen Namen wie „Mischsatz“, o.ä.
Wiener Gemischter Satz DAC
Im Zuge der herkunftsgeschützten Regulierung für qualitative Regionalweine erhielt die Weinbauregion Wien für alle ab dem Jahrgang 2013 ausgebauten „Gemischter Satz“-Weine den DAC-Status. Die Regulierung für einen „Wiener Gemischter Satz DAC“ sieht vor, dass die verwendeten Trauben aus einem Wiener Weingarten stammen. Ein Weingarten in diesem Sinne muss nicht unbedingt auf ein Grundstück begrenzt sein, aber es muss sich dabei um eine „Bewirtschaftungseinheit […] zusammenhängender Grundstücksnummern“ handeln, die im Kataster als „Wiener gemischter Satz“ eingetragen ist. Ferner müssen in diesem Weingarten mindestens 3 weiße Qualitätsweinrebsorten angebaut sein, wobei der größte Sortenanteil im Wein „nicht höher als 50 %“ sein darf und der „drittgrößte Sortenanteil zumindest 10 %“ betragen muss. Möchte übrigens ein Winzer einen Weingarten neu (oder wieder) anlegen, muss er mindestens 3 Jahre nach Pflanzdatum warten, bis er eine DAC-Genehmigung beantragen kann. Entsprechend der traditionellen Herstellung müssen die Trauben „gemeinsam gelesen und verarbeitet“ werden, wobei (im Sinne eines Verschnitts) bis zu 15 % eine Beimischung von anderen Wiener Qualitätsweinen zulässig ist.
Es gibt zwei Stufen des „Wiener Gemischter Satz DAC“: einmal die trockene ‚Standard‘-Version, welche einen Alkoholanteil von 12,5 % nicht überschreiten und „keinen stark wahrnehmbaren Holzeinsatz“ aufweisen darf und zum andern die Variante mit einer „kleineren geographischen Angabe“, welche lokalspezifischer einen Bezirk, eine Katastralgemeinde, eine Großlage oder Einzellage (Riede) im Namen tragen darf. Durch den offiziell zugelassenen Verkaufsstart der ‚Standard‘-Version „nicht vor dem 1. Dezember des Erntejahres“ und das später zu erfolgende Inverkehrbringen der ‚Rieden‘-Version „nicht vor dem ersten März des auf die Ernte folgenden Jahres“ nimmt sich das Geschmacksprofil entsprechend unterschiedlich aus: So ist ein ‚normaler‘ Wiener Gemischter Satz DAC in der Regel eher frisch und saftig, während die länger gereifte Version eher mineralische Tiefe und dezent cremige Prägung aufweist. Auch muss diese Variante über mindestens 12,5 % Alkohol verfügen und darf auch anders als trocken ausgebaut sein.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ‚gemischter Satz‘ in mindestens fünf verschiedenen weinsprachlichen Bedeutungen vorliegt: (1) die allgemeine An- und Ausbaumethode, (2) der daraus resultierende Wein, (3) das österreichische DAC-Gebiet, (4) die daraus resultierende Wiener Spezialität, (5) die damit verbundenen Weingärten.