Willkommen im Belvini Onlineshop

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feinherb

Der Begriff feinherb bei Weinen bedeutet eigentlich halbtrocken. Jedoch gibt es für diese Bezeichnung keine gesetzlichen Vorschriften. Oft haben feinherbe Weine eine höheren Restzuckergehalt als halbtrockene Weine. Hier die Erklärung für halbtrockene Weine:

Halbtrocken ist eine in Deutschland und Österreich übliche Bezeichnung für Wein, der 9 bis 18 g/l Restzucker aufweist. Bei Schaumwein darf der Restzuckergehalt durch das andere Geschmacksempfinden aufgrund der Kohlensäure zwischen 32 g/l und 50 g/l liegen. Bei einem Wein mit der Bezeichung halbtrocken darf der Restzuckergehalt nicht mehr als 10 g/l über dem Säurewert liegen. Also z.B. 15 g/l Restzucker aber nur 3 g/l Säure ist nicht zulässig! Nähern sich Säure und Restzuckerwert an, wie z.B. bei vielen deutschen Weißweinen des Jahrgangs 2010, können diese subjektiv trocken schmecken, obwohl der Restzuckergehalt über 18 g/l liegt.
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