DOCG
Zur Verbesserung des allgemeinen Qualitätsstandards der italienischen Weine wurde oberhalb der DOC-Klassifikation noch die Sonderklasse DOCG geschaffen. Bis 1997 wurden nur 14 Weine in diese Sonderklasse erhoben (u.a. Chianti, Brunello, Barolo, Barbera, Vino Nobile, Vernaccia, Asti...) Die Prüfbanderole am Flaschenhals wurde nur verliehen, wenn der Wein eine sensorische Prüfung bestanden hat.
Die EU-Weinmarktordnung von 2009 vereinheitlichte die Klassifikationen in der EU erheblich, so dass DOC und DOCG Weine gemeinsam in die neue Klasse DOP fallen. Diese geschützte Ursprungsbezeichnung ist ab sofort die höchste Klassifikation Italiens.
Daneben sind die Produzenten allerdings berechtigt, die alte Klassifikation zusätzlich zur neuen zu verwenden.