Chaptalisation
Um dem entgegenzuwirken, wurde die Chaptalisation eingeführt, bei der dem Most vor der Gärung reiner Kristallzucker beigemengt wird. So erreicht man einen höheren Alkoholgehalt.
Die Vorgaben für die Chaptalisation sind streng und begrenzen die Zuckermenge stark. So darf in der Weinbauzone A (ganz Deutschland außer Baden) beispielsweise mit maximal 60g Zucker pro Liter Most chaptalisiert werden, was 24 Gramm Alkohol entspricht, die der fertige Wein pro Liter mehr hat.
Zugelassen ist die Chaptalisation in Deutschland nur für Weine bis zum Qualitätsweinniveau, was diese Methode für Kabinett, Spätlese, Auslese und höhere Prädikatsstufen kategorisch ausschließt.
Chaptalisation ist nicht prinzipiell ein Zeichen für einen schlechten Jahrgang oder mangelnde Qualität, sondern ist beispielsweise auch in der so prestigeträchtigen Anbauregion Burgund erlaubt. Das Aufzuckern wird aber in Zukunft sicher immer unbedeutender, da der Klimawandel den Weinbau in den nördlichen Gebieten zunehmend einfacher macht.