Anreicherung
Heute ist die Anreicherung von Traubenmost außerhalb der EU fast nirgendwo mehr erlaubt. In der EU kommt es auf die Weinbauzone und die Weinbezeichnung an. Deutschland liegt beispielsweise, abgesehen von Baden, in der Weinbauzone A.
Deshalb dürfen die Winzer hier bis zu 60g Zucker pro Liter Most hinzugefügt werden, was schließlich 24 Gramm Alkohol nach der Gärung entspricht. Erlaubt ist dies allerdings nur bei Weinen bis zur Stufe Qualitätswein. Prädikatsweine wie Kabinett, Spätlese oder Auslese dürfen niemals durch Anreicherung im Alkoholgehalt verstärkt werden.
Je weiter man in der EU nach Süden kommt, desto geringer werden die zugelassenen Zuckermengen, mit denen die Anreicherung durchgeführt wird.