Wein mit einem Restzuckergehalt von maximal 9 g/l, wobei der Säuregehalt höchstens 2 g/l niedriger sein darf. Klassisch trocken erlaubt nur 4 g/l Restzucker.

Weine mit einem Restzuckergehalt bis 2 g/l dürfen auf dem Etikett den Schriftzug "Für Diabetiker geeignet" mit dem Zusatz "nur nach Befragen des Arztes" führen.

Quelle: wikipedia.de